Der soziale Wohnungsbau weist zwar den Vorteil auf, dass er eine direkte Wirkung auf das Wohnungsangebot hat. Dem stehen aber eine Reihe von Nachteilen gegenüber: So wird in den meisten Bundesländern die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung nur ein einziges Mal überprüft und auf die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe nach einem Anstieg des Haushaltseinkommens wegen des Verwaltungsaufwands verzichtet.

Quelle: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2018-21-breyer-etal-sozialer-wohnungsbau-2018-11-08.pdf