Ende des Jahres laufen die so genannten Freistellungsgebiete aus. 150 zusätzliche Wohnungen jährlich für vordringlich Wohnungssuchende könnte der Senat sofort schaffen, weitere 350 nach Anpassung der Kooperationsverträge. Und das kostenlos, wenn er die Freistellung nicht verlängert. Genau das fordert das Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik… In Freistellungsgebieten sind Wohnungsbaugesellschaften von der Pflicht befreit, ihre staatlich finanzierten Wohnungen auch tatsächlich an bedürftige Menschen zu vermieten. Dr. Tobias Behrens (STATTBAU HAMBURG): „Das vielfach von der Wohnungswirtschaft vorgetragene Argument, nur so könne eine „vernünftige Durchmischung“ gewährleistet werden und die Stadtteile vor dem Abrutschen in eine soziale Schieflage bewahrt werden, ist falsch, denn die mit der Wohnungswirtschaft abgeschlossenen Kooperationsverträge erlauben einen unternehmensinternen Belegungstausch.