Der Vertrag zwischen dem Senat, den Bezirksämtern und öffentlichen Unternehmen reicht für einen umfassenden Schutz der Hamburger Grünflächen nicht. Er sieht weiterhin eine Bebauung in Ausnahmefällen vor – die Bauvorhaben in Hamburg zeigen deutlich den großzügigen Umgang mit diesen sog. Ausnahmen. Der Vertrag zwischen dem Senat, den Bezirksämtern und öffentlichen Unternehmen sieht für solche Baumaßnahmen eine Kompensation vor, aber versiegelt sind die betroffenen Flächen natürlich trotzdem.

Wir schützen jede unversiegelte Flächen ab einem Hektar. Davon darf auch nichts „abgebissen“ werden.