Volksinitiative Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!

Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in großflächigen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg keine neuen Baugebiete durch Bebauungspläne ausgewiesen werden.

Großflächige Grün- und Landwirtschaftsflächen sind solche Flächen, die zum 1. September 2021 im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem als »Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche«, als »Gehölz, Wald« oder als »Landwirtschaft« ausgewiesen sind und die einzeln oder im Verbund die Größe von einem Hektar überschreiten. Als angrenzend gelten auch solche Flächen, die durch querende Verkehrswege voneinander getrennt sind.

Ziel und Anliegen

Im Grundgesetz Artikel 20 a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) steht: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.«

Trotz des Klimawandels und damit einhergehender extremer Wetterlagen werden in Hamburg entgegen den Interessen seiner Bürger/-innen Grünflächen weiterhin großflächig versiegelt und damit auch Versickerungs-möglichkeiten für immer häufiger auftretende große Regenmassen entzogen. Die Flächenversiegelung in Hamburg ist in 18 Jahren bis 2017 deutlich um 3 %, d.h. 22,65 Millionen Quadratmeter (dies entspricht 110-mal die Binnenalster) angewachsen (Quelle: BüDru 22/346).

Versiegelung ist ebenfalls gleichbedeutend mit Erwärmung der Stadt und damit Abnahme der Lebensqualität – gesundheitliche Einschränkungen bis hin zu Hitzetoten sind die Folge und ein deutlicher Rückgang von Möglichkeiten zur Naherholung im unmittelbaren, fußläufigen Umfeld.

Der Erhalt von Grünflächen dient sowohl dem Insektenschutz als auch dem Erhalt der Artenvielfalt. Bundesweit verzeichnen wir einen dramatischen Rückgang, in Hamburg wollen wir gegensteuern und sichern damit auch unser aller Überleben. Die Bundesregierung plant, den Flächenfraß bis 2050 zu stoppen (»nettonull«), wir wollen dies schneller erreichen.

Grünflächen binden CO2 und tragen damit zum Klimaschutz bei. Auch das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht daher inzwischen entsprechende Ziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft vor.

Grundsätzlich soll in Deutschland der Außenbereich von Bebauung weitgehend freigehalten werden (§ 35 BauGB). Als Gründe werden im Gesetz u. a. die Erholungsfunktion, der sparsame Umgang mit der Natur und die Verhinderung einer Versiegelung genannt. Im Widerspruch hierzu, aber rechtlich zulässig haben die Gemeinden in den letzten Jahren viele neue Baugebiete im Außenbereich ausgewiesen. Dieser Prozess ist aus dem Ruder gelaufen. Aber auch die Freiflächen in Hamburgs Innenbereich stehen unter hohem Bebauungsdruck.

Beschreibung der Regelung

Um diese Ziele zu fördern, sollen großflächige Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen vor weiterer Versiegelung geschützt werden.

Der Bezug auf das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem hat den Vorteil, dass hier bereits eine aktuelle, flurstücksgenaue, amtliche Darstellung der tatsächlichen Nutzung in sinnvollen Kategorien vorliegt. Große unversiegelte Flächen sind dort als »Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche«, als »Gehölz, Wald« oder als »Landwirtschaft« ausgewiesen. Die Ausweisungen können unter https://geoportal-hamburg.de/geo-online/ – Themen – Hintergrundkarten – ALKIS-Express (farbig) als Kartendarstellung eingesehen werden. Als »Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche« sind z.B. auch Kleingartenflächen und Friedhöfe ausgewiesen. Entscheidend ist das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem in seinem Stand zum 1. September 2021.

Der Schutz dieser Flächen wird ab einer Mindestgröße von einem Hektar (10.000 m²) gewährleistet. Hier wird berücksichtigt, dass Grünflächen bereits ab einer Mindestgröße von 0,5 Hektar relevant für den Kaltluft- austausch sind und eigene Kaltluftströme induzieren können (Behörde für Umwelt und Energie Hamburg, Grün Vernetzen – Fachkarte für das Landschaftsprogramm, Erläuterungen, Stand April 2018, S. 18).

Grünflächen ab einem Hektar haben nach besonders heißen Tagen nachts eine wohltuende kühlende Wirkung auf die umliegenden Stadtteile. Dies wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden.

Zitat aus der Stadtklimatischen Bestandsaufnahme: »Damit Grünflächen überhaupt einen Flurwind ausbilden können, sollten sie eine Mindestgröße von etwa 1 Hektar aufweisen (SCHERER 2007).« [Quelle: Stadtklima- tische Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg – Klimaanalyse und Klimawandelszenario 2050 (von 2012), Seite 30]

Schutzwürdig sind dabei solche unversiegelten Gebiete mit einer Größe von über einem Hektar auch dann, wenn sie sich aus zusammenhängenden Grün- und Landwirtschaftsflächen zusammensetzen. Querende Straßen führen nicht zu einer völligen Unterbrechung der ökologischen, klimatischen und freiraumgestal- terischen Funktionen der Grün- und Landwirtschaftsflächen. Auch das Landschaftsprogramm Hamburgs schützt durch Straßen unterbrochene Grünverbindungen.

Zum Schutz der großflächigen Grün- und Landwirtschaftsflächen soll dort die neue Ausweisung von Bauge-bieten verhindert werden. Der Begriff Baugebiet knüpft an § 1 Abs. 2 Baunutzungsverordnung an und bezeichnet die in einem Bebauungsplan für die Bebauung vorgesehenen Flächen (Wohngebiete, Gewerbe- gebiete etc.). Bauvorhaben, die nach derzeitigem Planungsrecht zulässig sind, sind nicht betroffen. Schon in Bebauungsplänen festgesetzte Wohngebiete können gebaut werden. Auch der Bau von Gartenlauben in bestehenden Kleingartengebieten bleibt weiter zulässig. Im Außenbereich sind weiterhin diejenigen Bauvor-haben grundsätzlich zulässig, die dort als sogenannte privilegierte Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch genehmigungsfähig sind, z. B. Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe. Der Bezug auf Bebauungspläne bewirkt, dass Planungen im Hafengebiet (einschließlich der Hafenerweiterungsgebiete) gemäß § 2 Hafen- entwicklungsgesetz, die dort durch Hafenplanungsverordnungen erfolgen, durch die Volksinitiative nicht betroffen sind.

Betroffen sein können Grün- und Landwirtschaftsflächen, die in den Wohnungsbauprogrammen der Bezirke als Potenzialflächen aufgeführt sind, wenn für die Umsetzung der Planung eine Änderung oder ein Neuerlass von Bebauungsplänen erforderlich wäre. Hier ist es Aufgabe der Stadt, stattdessen entsprechende Potentiale zum Wohnungsbau im Stadtbereich zu mobilisieren, wie z.B. alte Industrieflächen, leerstehende Gewerbe- immobilien oder oberirdische Parkplätze in der Stadt.

Der vor kurzem unterzeichnete Vertrag für Hamburgs Stadtgrün legt seinen Schwerpunkt auf die Stadtmitte bis einschließlich des 2. Ringes. Außerhalb dessen liegende Grünflächen, wie z. B. das Landschaftsschutz- gebiet Diekmoor in Langenhorn, der Wilde Wald in Wilhelmsburg oder die Marschlandschaft in Oberbillwerder haben wenig bis gar keinen Schutzstatus durch den Vertragsabschluss erhalten. Unsere Volksinitiative »Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!« soll generell sowohl im Innenstadtbereich als auch außerhalb unsere Grünflächen schützen. Mit dem Bündnis fürs Wohnen, welches im Juli 2021 aktualisiert wurde, zeigt Hamburg eindeutig, dass all die Signale nicht gehört werden wollen. Es wird Zeit zu handeln.

Aus diesem Grund starten wir die Volksinitiative »Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!«. Wir fordern vom Hamburger Senat, jegliche weitere Flächenversiegelung bei zusammenhängenden Grünflächen größer einem Hektar zu unterlassen. Wir erwarten, dass der Hamburger Senat erkennt, dass in Zeiten des Klima- wandels jegliche weitere Versiegelung unverantwortlich ist.

Wir möchten mit allen Bürgern zusammen Hamburg als lebenswerte und grüne Stadt erhalten.