„Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Freitag die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten – Klimaschutz jetzt“ gestoppt. Sie darf ihr geplantes Volksbegehren nicht durchführen. Ziel der Initiative war es, die Ausweisung neuer Baugebiete auf Grün- und Landwirtschaftsflächen zukünftig zu verbieten.“

„Die Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft kritisierte die Entscheidung: „Das Urteil des Verfassungsgerichts bedauere ich sehr“, teilte ihr umweltpolitischer Sprecher Stephan Jersch mit. „Einerseits werden entschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz gefordert – darunter auch der Stopp der Flächenversiegelung – andererseits wird dem Senat mit diesem Urteil ein Freifahrtschein für weitere Umweltzerstörungen ausgestellt.“ Das Urteil werde die Einhaltung der Pariser Klimaziele weiter erschweren und „den Bulldozern Vorrang vor dem Naturerhalt geben“.

„Hamburgs rot-grüner Senat hat bisher jede erfolgreiche Volksinitiative vor dem Verfassungsgericht verklagt. Damit hat er verhindert, dass in dieser Legislaturperiode ein einziges Volksbegehren tatsächlich stattgefunden hätte. Schon 2020 hatte das Gericht eine Initiative zur Abschaffung der Schuldenbremse in Hamburg kassiert.“