Über 14.000 Hamburgerinnen und Hamburger unterstützten im Herbst 2021 in nur wenigen Wochen die Volksinitiative »Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!« zum Schutz der Grünflächen über 1 Hektar Größe vor Versiegelung durch Bebauung. Das anschließend angemeldete Volksbegehren ließ der Senat daraufhin auf die Vereinbarkeit mit der Hamburgischen Verfassung prüfen – so wie alle Volksbegehren seit 2013.

Nun kündigt das Hamburgische Verfassungsgericht den Termin für die mündliche Verhandlung für den 15. November 2023 an.

Die Initiative wird hauptsächlich von den Initiativen »Rettet das Diekmoor«, »Wilder Wald/Wiwa bleibt!«, »Nein zu Oberbillwerder« und »Klimaschutzinitiative Vollhöfner Wald« getragen. Zusammen mit einem guten Dutzend weiterer Initiativen prangern sie allesamt die klimaschädigenden Folgen des Raubbaus durch Flächenversiegelung sowie der naturzerstörenden Wirkung von Neubauprojekten auf Grünflächen an.

Der rot-grüne Senat hielt es nicht für nötig, nach der erfolgreichen Volksinitiative in Verhandlungen einzusteigen, um die Forderungen zu diskutieren, die offenbar von so vielen Hamburgerinnen und Hamburgern unterstützt werden. Vorgeschaltete Sondierungen waren nicht mehr als ein Feigenblatt und wurden von der Regierungsseite mangels Interesse abgebrochen.

Dazu Joachim Lau (Vertrauensperson der Volksinitiative): »Der Klimawandel schreitet fort – der Senat bleibt mit rückwärts gewandtem Denken stehen.«

Die Volksinitiative »Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!« und die in einem breiten Bündnis unterstützenden Initiativen rechnen sich gute Chancen aus, vor dem Verfassungsgericht zu bestehen. »Wir sind zuversichtlich, in dem dann durchzuführenden Volksbegehren innerhalb von drei Wochen die erforderlichen Unterschriften zusammen zu bekommen.« so Lau weiter.

Hamburg, 13. September 2023

Termin:
15.11.2023, 10 Uhr
Sievekingsplatz 2 (Oberlandesgerichtsgebäude)
Raum 201