„Eine Volksinitiative will das Bebauen von Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg dauerhaft untersagen. Der Senat hält das Ansinnen für rechtswidrig. Nun muss das Hamburgische Verfassungsgericht entscheiden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht befasst sich Mitte November in einer mündlichen Verhandlung mit der Zulässigkeit des Volksbegehrens «Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!». Die Initiative möchte durchsetzen, dass in großflächigen Grün- und Landwirtschaftsflächen keine neue Baugebiete durch Bebauungspläne ausgewiesen werden. Aus Sicht des rot-grünen Senats kollidiert dieses Anliegen jedoch mit höherrangigem Recht und wahrt auch nicht die Grenzen der Hamburgischen Verfassung. Nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch ist im Dezember mit einem Urteil zu rechnen.“