Das Hamburgische Verfassungsgericht befasst sich Mitte November in einer mündlichen Verhandlung mit der Zulässigkeit des Volksbegehrens «Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!». Die Initiative möchte durchsetzen, dass in großflächigen Grün- und Landwirtschaftsflächen keine neue Baugebiete durch Bebauungspläne ausgewiesen werden.“

„Der Senat sieht in der Vorlage nach Angaben des Gerichts auch einen Verstoß gegen die Freiheit des Abgeordnetenmandats und gegen den Grundsatz der Verfassungsorgantreue.“

„Die Initiatoren und Initiatorinnen halten dagegen nach Angaben des Gerichts die noch verbleibenden Flächen für ausreichend, um die Planungen einschließlich des Wohnungsbaus erfüllen zu können. Senat und Bürgerschaft stünden vielfältige Optionen zur Verfügung. Daher sei der Entwurf mit dem Bauplanungsrecht des Bundes vereinbar.“