„Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt“ als unzulässig verworfen. Das Ziel, keine neuen Baugebiete mehr auf bisherigem Grünland und Ackerflächen auszuweisen, sei mit Bundesrecht nicht vereinbar, so die Richter in ihrem Urteil.“

„Dieses erklärte das Volksbegehren nun für unzulässig. Zur Begründung verwiesen die Verfassungsrichter auf die Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Bauleitplanung. Dieses schreibe zwingend eine Abwägung verschiedener Belange vor. Dabei sei zwar auch der Umwelt- und Naturschutz zu berücksichtigen, ebenso aber auch „die Wohnbedürfnisse und die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“ sowie Belange von Wirtschaft, Verkehr und Infrastruktur.“

„Die Initiative zeigte sich enttäuscht. Ihr Sprecher Joachim Lau kündigte aber an: „Wir werden auch weiterhin für Klimaschutz in Hamburg eintreten.“ Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion der Linken, meinte, das Urteil sei ein „Freifahrtschein für weitere Umweltzerstörungen“.“